Pflegefachmann/-frau
Die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden seit 2020 im neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt.
Zugangsvoraussetzungen
- Realschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss
- gesundheitliche Eignung durch ärztliches Attest
- ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch
- Ausbildungsvertrag mit einem Krankenhaus, einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung (Ausbildungsträger)
Berufsziel
Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen und Pflegekontexten.
Einsatzbereiche
- Krankenhäuser
- stationäre und ambulante Alten- und Pflegeeinrichtungen
- Gesundheitszentren
- Einrichtungen des betreuten Wohnens
- Hospize
Ausbildungsverlauf
- 3 Jahre praktische Ausbildung beim Ausbildungsträger und seinen Kooperationspartnern und theoretische Ausbildung in der Schule
Finanzierung
- Ausbildungsvergütung vom Ausbildungsträger
- Ausbildung ist schulgeldfrei
©MEKS
Bewerbung
- beim Ausbildungsträger
- Anmeldung durch den Ausbildungsträger an kooperierender Schule